Ausländerrecht
(Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und Visa zur Familienzusammenführung)
(Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und Visa zur Familienzusammenführung)
Im Aufenthaltsrecht berate und vertrete ich Sie gern in allen Fällen des Erwerbs von Aufenthaltsrechten.
Das sind:
Gern begleite ich Sie auch bei der Eheschließung oder Eingehung der Lebenspartnerschaft mit einer/einem außereuropäischen Staatsbürger/-in. Das Ausländerrecht weist häufig Schnittpunkte zu anderen Rechtsgebieten auf, etwa dem Arbeitserlaubnis- oder Gewerberecht, dem Familienrecht, dem Sozialrecht sowie dem Strafrecht. Diese Gebiete gehören ebenfalls zu meinen Schwerpunkten. Selbstverständlich bearbeite ich solche Fälle unter sorgfältiger Beachtung der ausländerrechtlichen Konsequenzen.
- Fälle des Erwerbs eines Aufenthaltsrechts durch Heirat oder eine Lebenspartnerschaft, durch Geburt eines Kindes oder die Aufnahme eines Studiums.
- Bei Anträgen auf Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung (wenn Sie Ihre Ehefrau, Ihren Ehemann, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner nach Deutschland nachziehen lassen oder wenn Sie Ihre Kinder nachholen wollen),
- Bei der Aufenthaltsverfestigung, also bei der Verbesserung Ihres bereits bestehenden Aufenthaltstitels,
- In Fällen, in denen auf Grund von Krankheit oder Passlosigkeit ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis besteht,
- Wenn Sie hier einen Sprachkurs oder ein Studium aufnehmen wollen, oder nach dem Studium zum Zweck der Arbeitssuche einen weiteren Aufenthalt anstreben,
- Im Staatsangehörigkeitsrecht (wenn Sie eine Einbürgerung anstreben),
- Bei der Ablehnung eines Antrags auf Arbeitsgenehmigung,
- Bei drohender Ausweisung oder Aufenthaltsbeendigung,
- Bei der Vermeidung von Abschiebungen und im Falle von Abschiebungshaft.
Gern begleite ich Sie auch bei der Eheschließung oder Eingehung der Lebenspartnerschaft mit einer/einem außereuropäischen Staatsbürger/-in. Das Ausländerrecht weist häufig Schnittpunkte zu anderen Rechtsgebieten auf, etwa dem Arbeitserlaubnis- oder Gewerberecht, dem Familienrecht, dem Sozialrecht sowie dem Strafrecht. Diese Gebiete gehören ebenfalls zu meinen Schwerpunkten. Selbstverständlich bearbeite ich solche Fälle unter sorgfältiger Beachtung der ausländerrechtlichen Konsequenzen.