Ausländerrecht
(Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und Visa zur Familienzusammenführung)
Im Aufenthaltsrecht berate und vertrete ich Sie gern in allen Fällen des Erwerbs von Aufenthaltsrechten. Das sind:
  • Fälle des Erwerbs eines Aufenthaltsrechts durch Heirat oder eine Lebenspartnerschaft, durch Geburt eines Kindes oder die Aufnahme eines Studiums.

  • Bei Anträgen auf Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung (wenn Sie Ihre Ehefrau, Ihren Ehemann, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner nach Deutschland nachziehen lassen oder wenn Sie Ihre Kinder nachholen wollen),

  • Bei der Aufenthaltsverfestigung, also bei der Verbesserung Ihres bereits bestehenden Aufenthaltstitels,

  • In Fällen, in denen auf Grund von Krankheit oder Passlosigkeit ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis besteht,

  • Wenn Sie hier einen Sprachkurs oder ein Studium aufnehmen wollen, oder nach dem Studium zum Zweck der Arbeitssuche einen weiteren Aufenthalt anstreben,

  • Im Staatsangehörigkeitsrecht (wenn Sie eine Einbürgerung anstreben),

  • Bei der Ablehnung eines Antrags auf Arbeitsgenehmigung,

  • Bei drohender Ausweisung oder Aufenthaltsbeendigung,

  • Bei der Vermeidung von Abschiebungen und im Falle von Abschiebungshaft.


Gern begleite ich Sie auch bei der Eheschließung oder Eingehung der Lebenspartnerschaft mit einer/einem außereuropäischen Staatsbürger/-in. Das Ausländerrecht weist häufig Schnittpunkte zu anderen Rechtsgebieten auf, etwa dem Arbeitserlaubnis- oder Gewerberecht, dem Familienrecht, dem Sozialrecht sowie dem Strafrecht. Diese Gebiete gehören ebenfalls zu meinen Schwerpunkten. Selbstverständlich bearbeite ich solche Fälle unter sorgfältiger Beachtung der ausländerrechtlichen Konsequenzen.