Ich bin auf dem Gebiet der Nebenklagevertretung tätig und es ist mein Anliegen, die Rechte der Verletzten sensibel wahrzunehmen und sie durch das Strafverfahren gegen den Täter zu begleiten und dadurch den Opfern, soweit das möglich ist, neues Leid und weiteren Kummer zu ersparen.

Insbesondere bin ich spezialisiert auf die Vertretung von Kindern, Jugendlichen und Frauen, die Opfer sexueller/sexualisierter oder häuslicher Gewalt und Menschen, die Opfer rechter und neonazistischer Gewalt geworden sind. In solchen Verfahren vertrete ich ausschließlich Verletzte und nicht die Beschuldigten solcher Taten.

Als Opfer von körperlicher oder psychischer Gewalt können Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten, bei vielen Straftaten in einem Gerichtsverfahren als Nebenkläger/-in auftreten und als diese/-r Ihre persönlichen Interessen unabhängig von der Staatsanwaltschaft verfolgen, indem Sie beispielsweise Akteneinsichts-, Beweisantrags- und Fragerechte wahrnehmen und unter Umständen Rechtsmittel einlegen können Schadenersatz und Schmerzensgeld Schadensersatzansprüche entweder im strafrechtlichen Verfahren selbst oder im Zivilprozess geltend machen, Opferentschädigung nach dem Opferschutzgesetz beantragen, Schutzanordnungen (Kontakt- und Näherungsverbote) und/oder die Zuweisung der Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen, die Übertragung des Sorgerechts für die Kinder und/oder die Aussetzung bzw. Beschränkung des Umgangsrechts beantragen.

Auskunft über Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (z.B. Krankenbehandlung, psycho-soziale Betreuung) erteilt das Versorgungsamt, Albrecht- Achilles- Straße 62-65, 10709 Berlin (Wilmersdorf), Tel.: 9012-0, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Suchen Sie unbedingt, sobald es möglich ist, eine/-n Ärztin/Arzt auf, damit diese/-r Ihre Verletzungen genau dokumentieren kann.

Auskunft über Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (z.B. Krankenbehandlung, psycho-soziale Betreuung) erteilt das Versorgungsamt, Albrecht- Achilles- Straße 62-65, 10709 Berlin (Wilmersdorf), Tel.: 9012-0, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.


Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, kann ich

  • Sie grundsätzlich über Rechte und Pflichten einer/s Verletzten in einem Strafverfahren aufklären,

  • Sie vor Anzeigenerstattung ausführlich über die Konsequenzen einer Anzeige beraten und ggf. eine Anzeige für Sie erstatten oder

  • Sie zur Anzeigenerstattung begleiten, bereits in einem frühen Verfahrensstadium Akteneinsicht für Sie nehmen, damit Sie Kenntnis vom Verfahrensstand erhalten,

  • Sie zu Vernehmungen begleiten, rechtzeitig versuchen dafür zu sorgen, dass Ihre Adresse geheim bleibt,

  • Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten in der Hauptverhandlung beraten, ggf. Anträge für den Ausschluss des Angeklagten und der Öffentlichkeit oder Anträge auf Vernehmung durch Videovernehmung stellen,

  • Sie in der Hauptverhandlung begleiten, um Ihnen in dieser schwierigen Situation beizustehen,

  • für Sie Anträge in der Hauptverhandlung stellen, Zeug/-inn/-en befragen, Stellungnahmen abgeben etc.,

  • Sie über die Möglichkeit der Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz oder Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz beraten gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Deliktes nicht verurteilt wurde.


Wegen finanzieller Unterstützung können Sie sich als Opfer einer Straftat an den Weißen Ring wenden. Das Landesbüro Berlin befindet sich am Augustaplatz 7, Haus 14 in 12203 Berlin, Telefon: 8 33 70 60.
Die für Sie zuständige Außenstelle erfahren Sie unter http://www.weisser-ring.de. Der Weiße Ring kann Sie beispielsweise durch einen Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin unterstützen.

Werden Kinder Opfer von Misshandlungen, trifft das zuständige Familiengericht - auf Antrag - erforderliche Maßnahmen zum Wohl des Kindes.