Sozialrecht (Hartz IV, Erteilung von Arbeitserlaubnissen, Durchsetzung von Ansprüchen gegen Krankenkassen)
Das Sozialrecht regelt das Recht der gesetzlichen Sozialleistungen, wie bereits der Name vermuten lässt. Dazu gehören im einzelnen:

Angelegenheiten der Sozialversicherung:
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung

Weitere wesentliche Bereiche, über die die Sozialgerichte entscheiden, sind insbesondere:
  • Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe sowie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zu Gesundheit und Pflege, Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen und Hilfen bei besonderen sozialen
  • Schwierigkeiten und Lebenslagen
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeldrecht
  • Kindergeldrecht
  • Erziehungsgeldrecht
  • Hilfen bei Studium und beruflicher Ausbildung (BAföG)
  • Schwerbehindertenrecht
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Vertragsarztrecht

Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte und deren Rechtsnachfolgern gerichtskostenfrei und zwar auch dann, wenn der Prozess verloren wird (§ 183 SGG).

Weiterführende Hinweise zum Verfahren und dem für Sie zuständigen Gericht finden Sie unter: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de